Private Unfallversicherung für Hausfrauen – sinnvoll oder Luxus?
Die meisten Unfälle passieren im Haushalt. Das ist bekannt. Wie schnell ist man von einer Leiter gefallen oder mit dem Messer abgerutscht?
Oft stellen sich also Hausfrauen und Hausmänner die gleiche Frage? Bin ich bei Unfällen versichert?
Nein! Denn als Vollzeit-Hausfrau bzw. -Hausmann unterliegen Sie keiner gesetzlichen Unfallversicherung. Eine gesetzliche Unfallversicherung greift bei Berufstätigen, wenn Unfälle auf der Arbeit passieren, auf dem Weg dorthin oder wieder nach Hause.
Das bedeutet eigentlich im Klartext, dass jeder, auch der berufstätige Mensch, in seiner Freizeit nicht unfallversichert ist.
Wie wird ein Unfall definiert? – Merken Sie sich PAUKE!
Was genau als Unfall angesehen wird und wie dieser durch Versicherungsgesellschaften definiert wird, können Sie sich ganz einfach merken und vor Augen führen.
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen und unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis mit Schädigung der Gesundheit.
Welche Vorteile bieten eine private Unfallversicherung?
Die Leistungen von privaten Unfallversicherungen umfassen in der Regel Leistungen, wenn der Unfall zur Invalidität führt, können monatliche Renten enthalten oder es werden Bergungs- und Suchkosten und auch weitere Unfallkosten abgesichert.
Welche Ereignisse haben keine Deckung in der privaten Unfallversicherung?
Oft werden Ereignisse von den Gesellschaften ausgeschlossen, wenn ein Unfall unter Alkoholeinfluss passiert oder auf Geistes- und Bewusstseinsstörungen zurückzuführen ist.
Darunter können auch Unfälle fallen, die aufgrund von Schlaganfällen, auftretenden Krämpfen oder Epilepsie erfolgen.
Es ist also sehr wichtig bei einem Vergleich privater Unfallversicherungen immer auf die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften zu achten.
Worauf Sie beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung achten sollten!
Sicherlich ist ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis ein Entscheidungskriterium welcher Versicherungsgesellschaft Sie Ihr Vertrauen schenken.
Sie sollten allerdings auch einen Blick auf folgende Punkte einer privaten Unfallversicherung werfen, die von großer Bedeutung sind:
Die Versicherungssumme:
- Bei einer eventuellen Vollinvalidität, die aus einem Unfall resultieren kann, sollte die Versicherungssumme mindestens EUR 500.000,- betragen, bei einer Teilinvalidität von 50% sind EUR 100.000,- eine akzeptable Auszahlungssumme.
Die Gliedertaxe:
- Wenn durch einen Unfall eine Gliedmaße dauerhaft geschädigt wird, greift die sogenannte Gliedertaxe. In diesem Passus ist festgelegt, wie hoch der Invaliditätsgrad gerechnet wird und die entsprechende Entschädigung ausfällt, wenn Sie zum Beispiel einen Finger verlieren oder ein Gelenk dauerhaft versteift bleibt.
- Die Gliedertaxe variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft. Hier sollten Sie einen besonderen Blick drauf werfen.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Hier wird durch die Gesellschaften festgelegt, welche Unfälle versicherungstechnisch abgedeckt sind. Sollten Sie eine riskante Sportart betreiben, kann es sein, dass diese ausgeschlossen ist und nur durch eine Prämienerhöhung eingeschlossen werden kann.
- Lesen Sie sich die Bedingungen bitte sorgfältig durch!
Zu buchbare extra Leistungen:
- Schauen Sie, ob ein Krankenhaustagegeld in der Unfallversicherung enthalten ist oder ob es zusätzlich mit aufgenommen werden kann. Das gleiche gilt für Chefarztbehandlungen oder Einzelzimmer in Krankenhäusern.
Lassen Sie sich bei Fragen unbedingt von Ihrem Versicherungsfachmann beraten, wenn Sie Fragen haben.
Ist eine private Unfallversicherung nun sinnvoll oder gehört sie in den Bereich der „Luxusabsicherung“?
Das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Aber warum ein Risiko eingehen, wenn man dieses absichern kann?
Das Leben ist nicht kalkulierbar. Wohl dem, der vorgesorgt hat.