Rechtliche Regelung:
1975 trat in Österreich die Fristenregelung in Kraft. Seither kann eine Schwangerschaft innerhalb der ersten 3 Monate straffrei abgebrochen werden. Voraussetzung für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs ist eine vorhergehende ärztliche Beratung und die Durchführung durch eine Ärztin oder einen Arzt.Nach der Drei-Monatsfrist ist ein Abbruch nur noch zulässig,
- um eine ernste Gefahr für das Leben der Schwangeren oder einen schweren Schaden für deren körperliche oder seelische Gesundheit abzuwenden oder
- wenn eine schwere geistige oder körperliche Schädigung des Kindes zu erwarten ist oder
- wenn die Frau zum Zeitpunkt der Schwängerung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
ÄrztInnen sind nicht verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Weder aus der Weigerung, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, noch wegen der Durchführung eines straflosen Schwangerschaftsabbruchs dürfen ÄrztInnen benachteiligt werden.
Begleitende Maßnahmen
Als flankierende Maßnahme zur Fristenregelung wurden im gesamten Bundesgebiet Familien- und Partnerberatungsstellen errichtet, von denen es inzwischen mehr als 390 gibt. Frauen erhalten in diesen Beratungsstellen im Fall einer ungewollten Schwangerschaft kostenlose und ergebnisoffene Beratung (von Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen).
Kosten:
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenkasse nicht übernommen, außer bei einem Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen.
NACHLESE
Informationen rund um den Schwangerschaftsabbruch sowie über Methoden finden Sie hier:
Broschüre „Ungewollt schwanger – was nun? Schwangerschaftsabbruch in Österreich“, herausgegeben vom Netzwerk österreichischer Frauengesundheitszentren 2009.
http://www.prowoman.at/ bietet eine Aufstellung über Vor- und Nachteile der Methoden an.
KONTAKT
Die Adressen und Telefonnummern von Spitäler, Ambulatorien und Ordinationen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, finden Sie im Adressenverzeichnis.
Erkundigen Sie sich nicht nur nach dem Preis (es gibt enorme Preisunterschiede), sondern auch sehr genau über die sonstigen Bedingungen:
- Methoden der Durchführung
- Dauer des Aufenthalts
Es gibt Spitäler, die Unterlagen einfordern, deren Beschaffung zusätzlich Zeit und/oder Geld kosten kann (Nachweis eines Beratungsgesprächs, Blutgruppenausweis und andere Laborbefunde). Für den Fall, dass Sie einen negativen Rhesusfaktor haben, sollten Sie sich erkundigen, ob eine Rhesus-Injektion gegeben wird oder ob Sie sich um diese selbst kümmern müssen.
Eine Liste der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, finden Sie auch auf der Homepage der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung: http://www.oegf.at/
Informationen dazu erhalten Sie auch in den Frauengesundheitszentren (siehe Adressenverzeichnis) sowie in Frauenzentren und Frauenberatungsstellen (siehe Adressenverzeichnis).