Zwangsheirat

Als Zwangsheirat wird eine Eheschließung bezeichnet, die gegen den Willen eines Ehepartners oder beider Ehepartner zustande kommt. Zwangsheirat hat nichts mit Religion zu tun, sondern mit patriarchalen Strukturen und familiärer Gewalt, deren Opfer zum allergrößten Teil Frauen und Kinder sind.Seit Juli 2006 gilt in Österreich der Zwang zur Eheschließung als schwere Nötigung und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet (mindestens 6 Monate bis maximal fünf Jahre). Strafbar sind alle an der Nötigung beteiligten Personen. Näheres siehe http://bka.gv.at/.

KONTAKT

Beratung und Hilfestellung geben

  • die Frauenhelpline, Frauennotrufe, Frauenhäuser sowie Beratungsstellen der Frauenhäuser und die Interventionsstellen / Gewaltschutzzentren (siehe Adressenverzeichnis)
  • Beratungsstellen für Migrantinnen, in Wien speziell die Beratungsstelle Orient Express (siehe Adressenverzeichnis)

Notunterkünfte siehe Adressenverzeichnis.

NACHLESE

Nähere Informationen:http://www.gegen-zwangsheirat.at/

„Tradition und Gewalt an Frauen“. Informationbroschüre, herausgegeben von der Frauenministerin 2009.

Telefonische Bestellung: 01/531 15-2613E-Mail-Bestellung: broschuerenversand@bka.gv.at

„Zwangsverheiratung und arrangierte Ehen in Österreich mit besonderer Berücksichtigung Wiens. Situationsbericht und Empfehlungskatalog.“ Studie des Zentrums für Soziale Innovation im Auftrag der Frauenabteilung der Stadt Wien (MA 57), Wien 2007.