Wohnbeihilfe

Wohnbeihilfe ist eine finanzielle Beihilfe zum laufenden Wohnungsaufwand für Personen, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Wohnbeihilfe sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, da es sich um landesgesetzliche Regelungen handelt.Ob jemandem Wohnbeihilfe zusteht, hängt in erster Linie ab von der Art der Wohnung, von Familiengröße, Familieneinkommen, Wohnungsgröße, Wohnungsaufwand.

KONTAKT

Zuständig für nähere Informationen bzw. Antragstellung ist das Amt der jeweiligen Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, oder die für Wohnen zuständige Magistratsabteilung. Adressen und Telefonnummern der einzelnen Landesregierungen siehe Nachlese.