Werbungskosten

Werbungskosten vermindern – ebenso wie Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben – die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Lohn- bzw. Einkommensteuer und damit die zu zahlende Steuer. Sie sind entweder bei der Arbeitnehmerveranlagung oder bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.Als Werbungskosten gelten Aufwendungen, die zur Eröffnung, Sicherung und Erhaltung von Einkunftsquellen notwendig sind. Dazu gehören

  • Fortbildungskosten (Kursgebühren, Aufenthalts- und Reisekosten)
  • Kosten für Umschulung
  • Berufskleidung
  • Arbeitszimmer (sofern dieses nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird)
  • Fachbücher und -zeitschriften
  • Bewirtungsspesen
  • Beiträge zu Fachverbänden (Mitgliedsbeiträge)

NACHLESE

Die Broschüre „Steuer sparen“, herausgegeben vom Infoservice der Arbeiterkammer, informiert umfassend über steuerliche Begünstigungen und Absetzbeträge im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerveranlagung.Telefonische Bestellung: 01/310 00-10 358

Download: http://www.akwien.at/ (Steuer & Geld – Steuer-Broschüren)