Auch ohne Matura kann unter bestimmten Umständen ein ordentliches Studium an einer Universität oder einer Fachhochschule, an einer Akademie oder einem Kolleg, begonnen werden. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung. Eine Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung, und zwar für eine im Voraus gewählte Studienrichtung.
NACHLESE
Nähere Informationen erhalten Sie bei folgenden Stellen:
http://www.erwachsenenbildung.at/
http://www.oeh.ac.at/http://www.bmukk.gv.at/
Informationen zu Vorbereitungslehrgängen an Wiener Volkshochschulen finden Sie auch unter http://www.vhs.at/ (Zweiter Bildungsweg – Studienberechtigung).