Mit 1. Juli 2006 trat in Österreich ein Anti-Stalking-Gesetz in Kraft. Damit wurde eine rechtliche Grundlage für das Einschreiten gegen Täter geschaffen. Die strafrechtliche Bestimmung „Beharrliche Verfolgung“ (§ 107a) ist ein Offizialdelikt, das heißt, die Polizei ist verpflichtet, bei einer Anzeige Ermittlungen durchzuführen. Auf zivilrechtlicher Ebene kann beim zuständigen Bezirksgericht eine Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung des Anspruchs auf „Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre“ beantragt werden.
KONTAKT
Von Stalking betroffene Personen wenden sich am besten an das nächste Polizeikommissariat und/oder an die Frauenhelpline gegen Männergewalt (0800/222 555), an Beratungsstellen von Frauenhäusern, an Frauennotrufe, an Interventionsstellen/ Gewaltschutzzentren (siehe Adressenverzeichnis).Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Opfernotruf: 0800/112 112 (gebührenfrei)
Kriminalpolizeiliche Beratung: 0800/21 63 46 (gebührenfrei)
NACHLESE
http://www.stalking.at/http://www.bmi.gv.at/
Broschüre „Sicherheitstipps für Frauen und Mädchen“, herausgegeben von der Frauenabteilung der Stadt Wien (in unterschiedlichen Sprachen).
Telefonische Bestellung: 01/4000/83 518
E-Mail: post@ma57.wien.gv.at