Schwangerschaftskonflikte

Die Reaktionen auf einen positiven Schwangerschaftstest sind sehr unterschiedlich. Viele Frauen freuen sich augenblicklich über die Schwangerschaft, für andere ist es ebenso schnell klar, dass sie die Schwangerschaft abbrechen lassen. Nicht wenige Frauen aber sind in dieser Situation hin- und hergerissen zwischen dem Wunsch, das Kind zu bekommen, und dem Zweifel, ob sie in der momentanen Situation dazu in der Lage sind. Für die meisten Frauen ist es eine große Erleichterung, wenn sie über ihre Bedürfnisse und Ängste mit einer Person ihres Vertrauens sprechen können. Zahlreiche Beratungsstellen bieten professionelle Hilfestellung zum Thema an.Lassen Sie sich von niemandem zu einer Entscheidung drängen. Denn wie immer Sie sich entscheiden, sind Sie es, die mit dieser Entscheidung leben müssen.

KONTAKT

Beratung bei Schwangerschaftskonflikten erhalten Sie in

  • Frauengesundheitszentren (siehe Adressenverzeichnis)
  • Frauenberatungsstellen (siehe Adressenverzeichnis)
  • Familien- und Partnerberatungsstellen. Eine Liste der Familien- und Partnerberatungsstellen in Ihrem Bundesland können Sie aus dem Internet herunterladen: http://www.familienberatung.gv.at/ oder beim Familienservice telefonisch bestellen: 0800/24 02 62 (gebührenfrei)

Schwangere mit existentiellen Problemen erhalten Hilfestellung durch Sozial- und Jugendämter sowie bei privaten Einrichtungen.

Adressen und Telefonnummern der Mutter-Kind-Heime, die Schwangeren und Müttern mit Kleinkindern eine Wohnmöglichkeit bieten, finden Sie im Adressenverzeichnis.

Für den Fall, dass eine Frau sich außerstande sieht, ein Kind aufzuziehen, die Schwangerschaft aber nicht abbrechen lassen will bzw. die Frist für einen Schwangerschaftsabbruch bereits abgelaufen ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Freigabe des Kindes zur Adoption (siehe Stichwort Adoption). In diesem Fall hat die leibliche Mutter in jedem Fall die Möglichkeit, sich über das Wohl und die Entwicklung des Kindes zu informieren. Das zur Adoption freigegebene Kind hat ab seiner Volljährigkeit das Recht, Auskunft über seine Herkunft zu erhalten.
  • Anonyme Geburt. Für Frauen, die anonym bleiben und keinerlei Beziehung zu dem Kind aufbauen wollen/können, besteht in Österreich seit 2001 die Möglichkeit der anonymen Schwangerschaftsberatung (inklusive Ausstellung eines anonymen Mutter-Kind-Passes), der anonymen Vorsorgeuntersuchungen und der anonymen Geburt.
  • Babyklappe. Um zu verhindern, dass eine Frau, die ihr Kind heimlich und allein zur Welt gebracht hat, dieses aus Verzweiflung weglegt oder sogar tötet, wurden an einer Reihe von Spitälern Babyklappen eingerichtet, wo ein neugeborenes Kind unbeobachtet abgelegt werden kann.

KONTAKT

Wer Fragen hat zur Anonymen Geburt oder wissen möchte, wo es Babyklappen gibt,erhält Auskunft in den Frauenbüros oder im Internet auf den Websites der einzelnen Bundesländer (Suchbegriffe: Anonyme Geburt und Babyklappe). Siehe Adressenverzeichnis.

Zwei gebührenfreie Krisenhotlines:

Krisenhotline des Landes Salzburg: 0800/539 935

Krisenhotline des Landes Steiermark: 0800/838 383