Schüler- und Lehrlingsfreifahrt

Anspruchsvoraussetzungen:

SchülerInnen und Lehrlinge, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die Familienbeihilfe bezogen wird, haben Anspruch auf Freifahrt zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte. Die Freifahrt wird aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds finanziert.

WICHTIG

Ein Selbstbehalt von € 19,60 pro Schul- bzw. Lehrjahr ist selbst zu tragen.

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Verkehrsunternehmen (z.B. ÖBB oder Wiener Linien) mit ausgefülltem Antragsformular und einer Schulbesuchsbestätigung bzw. einer Bestätigung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin über das Lehrverhältnis und Nachweis des einbezahlten Selbstbehalts.

KONTAKT

SchülerInnen erhalten das Antragsformular entweder in der Schule, beim zuständigen Verkehrsverbund bzw. über das Internet.

Lehrlinge erhalten – je nach Bundesland bzw. Verkehrsverbund – das Antragsformular an der Ausbildungsstätte, bei der Wirtschaftskammer oder beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.

NACHLESE

Details zur Schüler- und Lehrlingsfreifahrt sowie weiteren Förderungen finden Sie unter:

http://www.arbeiterkammer.at/ (zum Thema Lehrlinge)