Ein solches Gespräch kann möglicherweise eine wichtige Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen sein.
Auch in jeder Notariatskanzlei ist die erste Rechtsauskunft unentgeltlich.
KONTAKT
Wo Sie eine „Erste anwaltliche Auskunft“ erhalten können, erfahren Sie telefonisch bei der Rechtsanwaltskammer des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, oder über das Internet: http://www.oerak.or.at/ (Service – Anwaltliche Auskunft).Jeden Dienstag wird überdies an den Bezirksgerichten ein sogenannter Amtstag abgehalten, wo unentgeltlich einfache Rechtsauskünfte erteilt werden. Die dafür vorgesehenen Amtsstunden können Sie telefonisch erfragen.
Der „Notruf für Opfer“, die gebührenfreie Telefonnummer 0800/112 112, eine Initiative des Justizministeriums in Zusammenarbeit mit dem Weißen Ring, bietet Personen, die Opfer eines Verbrechens sind, umfassende Unterstützung und professionelle Beratung.
Über weitere Möglichkeiten, (unentgeltliche und entgeltliche) Rechtsauskünfte zu erhalten, informiert das Justizministerium: http://www.justiz.gv.at/ (Service – Rechtsauskünfte – Linksliste Rechtsauskünfte).
Telefonische Information erhalten Sie bei der Auskunftsstelle bzw. beim Servicetelefon des Bundesministeriums für Justiz (siehe Adressenverzeichnis, Abschnitt: Bundeskanzleramt und Bundesministerien).