Rechtsauskünfte

Unentgeltliche Rechtsauskünfte werden von vielen Stellen erteilt – Familien- und Partnerberatungsstellen, Frauenberatungsstellen, Schuldenberatungsstellen, beruflichen Interessenvertretungen, Volksanwaltschaft, Mietervereinigung, Sozialversicherungsanstalten und Jugendämtern.Unentgeltlich ist auch die „Erste anwaltliche Auskunft“ – ein Serviceangebot der Rechtsanwaltskammern Österreichs. In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch erhalten Sie Informationen bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgangsweise in Ihrem konkreten Fall. Beispielsweise können Fragen geklärt werden wie: Welche Ansprüche kann ich durchsetzen? Hat es überhaupt einen Sinn, eine Klage einzubringen? Welche Möglichkeiten stehen mir sonst offen?

Ein solches Gespräch kann möglicherweise eine wichtige Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen sein.

Auch in jeder Notariatskanzlei ist die erste Rechtsauskunft unentgeltlich.

KONTAKT

Wo Sie eine „Erste anwaltliche Auskunft“ erhalten können, erfahren Sie telefonisch bei der Rechtsanwaltskammer des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, oder über das Internet: http://www.oerak.or.at/ (Service – Anwaltliche Auskunft).Jeden Dienstag wird überdies an den Bezirksgerichten ein sogenannter Amtstag abgehalten, wo unentgeltlich einfache Rechtsauskünfte erteilt werden. Die dafür vorgesehenen Amtsstunden können Sie telefonisch erfragen.

Der „Notruf für Opfer“, die gebührenfreie Telefonnummer 0800/112 112, eine Initiative des Justizministeriums in Zusammenarbeit mit dem Weißen Ring, bietet Personen, die Opfer eines Verbrechens sind,  umfassende Unterstützung und professionelle Beratung.

Über weitere Möglichkeiten, (unentgeltliche und entgeltliche) Rechtsauskünfte zu erhalten, informiert das Justizministerium: http://www.justiz.gv.at/ (Service – Rechtsauskünfte – Linksliste Rechtsauskünfte).

Telefonische Information erhalten Sie bei der Auskunftsstelle bzw. beim Servicetelefon des Bundesministeriums für Justiz (siehe Adressenverzeichnis, Abschnitt: Bundeskanzleramt und Bundesministerien).

NACHLESE

Nähere Informationen:

http://www.justiz.gv.at/ (Service – Rechtsauskünfte)