Pränataldiagnostik

Pränatal heißt „vor der Geburt“. Pränataldiagnostik ist die Untersuchung des ungeborenen Kindes zur Früherkennung von Krankheiten (körperliche Fehlbildungen, genetische Abweichungen). Keine Frage: Alle Eltern wünschen sich ein körperlich und geistig gesundes Kind. Und die allermeisten Kinder (97 %) kommen auch gesund zur Welt. Die Medizin aber bietet inzwischen eine Reihe von Möglichkeiten, bereits vor der Geburt etwaige Auffälligkeiten feststellen zu können.

Methoden:

  • Nicht-invasive, also außerhalb des Körpers vorgenommene Untersuchungen

–           Ultraschalluntersuchung (mit Nackentransparenz- und Nasenbeinmessung)

–           Fetometrie

–           Doppler-Sonografie

–           3D-Ultraschall

–           4D-Ultraschall

–           Untersuchung der Hormonkonzentrationen im mütterlichen Blut

–           Quadruple-Test

–           Untersuchung der biochemischen Serum-Parameter zur Risikoermittlung für Chromosomenstörungen

  • Invasive, also innerhalb des Körpers vorgenommene Untersuchungen

–           Chorionzottenbiopsie (Zellen aus der Eihaut)

–           Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung)

–           Nabelschnurpunktion

Einige der Methoden gehören in Österreich bereits zum Standard (z.B. Ultraschall), andere dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern durchgeführt werden (z.B. Nackentransparenzmessung).

Risiken:

Die invasiven Untersuchungsverfahren sind mit einem gewissen Risiko verbunden (z.B. Fehlgeburt). Eltern müssen also abwägen zwischen ihrem Wunsch nach dem Wissen um den Gesundheitszustand ihres Babys und den Risiken einer Untersuchung.Auch ÄrztInnen gehen ein Risiko ein: Wenn sie von einer invasiven Untersuchung abraten und sich bei der Geburt eine Behinderung zeigt, die durch eine Untersuchung hätte festgestellt werden können, können sie zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden.

WICHTIG

Nicht alle Behinderungen sind durch die Pränataldiagnostik feststellbar. Ausreichend Informationen über die Aussagekraft der jeweiligen Verfahren, über das Eingriffsrisiko, die Zuverlässigkeit der Ergebnisse sowie Behandlungsmöglichkeiten bereits während der Schwangerschaft sind wichtig.Besteht die ernste Gefahr, dass ein Kind körperlich oder geistig schwer geschädigt sein wird, ist ein Abbruch der Schwangerschaft auch nach der Drei-Monats-Frist straffrei.

KONTAKT

Auf dem Weg zu Ihrem eigenen Standpunkt erhalten Sie Information und Beratung bei GynäkologInnen, Hebammen und Schwangerenberatungsstellen (siehe Adressenverzeichnis, Abschnitt: Kinder) und in Frauengesundheitszentren (siehe Adressenverzeichnis, Abschnitt: Gesundheit/ Krankheit/ Behinderung).

NACHLESE

Broschüre „Pränataldiagnostik – Spezielle vorgeburtliche Untersuchungen“, herausgegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.