- Praktische ÄrztInnen und GynäkologInnen
- Ambulatorien der Gebietskrankenkasse
- Schwangerenberatungsstellen und Bezirksgesundheitsämter
- Ambulanzen von geburtshilflichen Abteilungen von Spitälern
WICHTIG
Frauen, die nicht krankenversichert sind, müssen sich vor Inanspruchnahme einer Untersuchung bei der für den Wohnort zuständigen Gebietskrankenkasse, einen Beleg ausstellen lassen, dass sie Anspruch auf die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen haben. Mit diesem Beleg können sie bei VertragsärztInnen der Krankenkasse die Untersuchungen kostenlos durchführen lassen. Den Mutter-Kind-Pass bekommt jede schwangere Frau – unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft sie hat.
Untersuchungen = Voraussetzung für Kinderbetreuungsgeld
Für den Bezug des vollen Kinderbetreuungsgeldes müssen die ersten zehn der im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen (fünf Untersuchungen der schwangeren Frau und fünf Untersuchungen des Kindes) nachweislich im vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt worden sein. Andernfalls wird das Kinderbetreuungsgeld nur noch in halber Höhe ausbezahlt.
WICHTIG
Es empfiehlt sich, von den Formblättern im Mutter-Kind-Pass Kopien anzufertigen, bevor Sie die Originale an die zuständige Krankenkasse einsenden.
KONTAKT
In allen Bundesländern gibt es Eltern-Kind-Zentren; eine Auflistung dieser Zentren, in denen sie Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt und Kinderpflege erhalten, finden Sie unter http://www.babynet.at/
NACHLESE
Unter http://www.babynet.at/ können Sie den Inhalt des Mutter-Kind-Passes nachlesen und die Begleitbroschüre des Familienministeriums „Mein Baby kommt“ herunterladen.