Mehrkindzuschlag

Anspruchsvoraussetzungen und Höhe:

Familien mit drei oder mehr Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, steht ein Mehrkindzuschlag zu, sofern das Familieneinkommen im Jahr vor der Beantragung eine gewisse Grenze nicht übersteigt (€ 55.000,- steuerpflichtiges Einkommen). Der Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe beträgt € 20,-.

Antragstellung:

Der Mehrkindzuschlag ist jedes Jahr gesondert beim Finanzamt mittels Formular E4 zu beantragen. Die jeweiligen Formulare sind im Finanzamt erhältlich, können aber auch aus dem Internet heruntergeladen werden: http://www.bmf.gv.at/. Auch die Beantragung des Mehrkindzuschlages ist über das Internet möglich (http://www.bmf.gv.at/).

WICHTIG

Eine Beantragung der Leistung ist höchstens für fünf Jahre rückwirkend möglich.

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