Gleichbehandlung an den Universitäten

Aufgrund der Ausgliederung der Universitäten aus dem öffentlichen Dienstrecht ist für die Gleichbehandlung an Universitäten nun sowohl das Universitätsgesetz 2002als auch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zuständig. Das Universitätsgesetz schreibt die Gleichstellung von Frauen und Männern als leitenden Grundsatz und Frauenförderung als Aufgabe fest. Vorgesehen ist auch die Erstellung eines Frauenförderungsplans an jeder Universität sowie die Errichtung von Koordinationsstellen für Frauen- und Geschlechterforschung und – als Rechtsschutzinstrumentarium – die Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen sowie einer Schiedskommission an jeder Universität.

Auf alle Angehörigen der Universität sowie jene Personen, die sich um Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis zur Universität bewerben oder um Aufnahme als Studierende, ist das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz anzuwenden.

KONTAKT

Die Post- und E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen finden Sie im Adressenverzeichnis, Abschnitt: Gleichbehandlung und Antidiskriminierung. Zu den Aufgaben der Arbeitskreise gehören die Beratung und Unterstützung von Angehörigen und Organen der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Frauenförderung. Post- und E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern der Koordinationsstellen für Frauenförderung und Geschlechterforschung finden Sie im Adressenverzeichnis, Abschnitt: Wissenschaft und Forschung.