Gewalt gegen Frauen

Der Begriff „Gewalt gegen Frauen“ bezeichnet entsprechend der Pekinger Deklaration 1995 jede Handlung, die einer Frau körperlichen, sexuellen oder psychischen Schaden zufügt oder zufügen kann, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung.

Ursachen von Gewalt:

Keine Frau ist davor gefeit, ein Opfer von Gewalt zu werden. Von Gewalt betroffen sind Frauen jeden Alters und jeder sozialen Schicht. Schätzungen zufolge wird jede fünfte, in einer Beziehung lebende Frau, Opfer körperlicher Gewalt. Die Täter sind vor allem Ehemänner, Lebensgefährten, „Freunde“, auch Söhne. Die Anwendung von Gewalt – egal ob körperlicher, sexueller oder psychischer – ist letztlich immer Ausdruck eines Machtgefälles. Ein solches Machtgefälle existiert in unserer Gesellschaft noch immer zwischen Männern und Frauen. Viele Frauen sind von Männern finanziell und auch sozial abhängig – infolge struktureller Gewalt (z.B. Einkommensunterschiede, Rollenzuweisungen). Tatsächlich meinen manche Männer, über Frauen verfügen zu können, als wären sie ihr Besitz.Entgegen manch verklärenden Darstellungen garantiert die Institution Familie ihren Mitgliedern keineswegs immer Schutz und Geborgenheit. KriminologInnen bezeichnen den „sozialen Nahraum“, also den familiären Bereich, sogar als den gefährlichsten Opferraum. Das Risiko, einem Verbrechen zum Opfer zu fallen, ist nirgendwo so hoch wie innerhalb der eigenen Familie.

Schutz vor Gewalt:

Es gehört zu den wesentlichen Verdiensten der in den 1970er Jahren entstandenen Neuen Frauenbewegung, dass sie das Thema „Gewalt gegen Frauen“, das bis dahin tabuisiert bzw. verharmlost wurde, aufgegriffen hat. In der Folge entstanden die ersten Frauenhäuser und Frauennotrufe und schließlich kam es auch zu einer Reihe von Gesetzesänderungen.Das wesentlichste dieser neuen Gesetze ist das sogenannte Gewaltschutzgesetz, das 1997 in Kraft trat und international als beispielhaft gilt. Es wurde im Jahr 2009 novelliert. Grundgedanke des Gesetzes ist der Schutz der von Gewalt betroffenen Person/en und die umgehende Entfernung des Täters aus der Wohnung. Tatsächlich ist ja nicht einzusehen, warum Gewalttäter unbehelligt in der Wohnung bleiben können, die Opfer von Gewalt – Frauen und Kinder – aber in ein Frauenhaus flüchten müssen. Aufgrund des Gewaltschutzgesetzes kann die Polizei nun eine Person, von der Gefahr ausgeht, der Wohnung verweisen und ihr für vorerst zehn Tage die Rückkehr in die Wohnung verbieten. Sie kann auch durch gerichtliche Einstweilige Verfügung einem gewalttätigen Angehörigen den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung sowie die Kontaktaufnahme untersagen.

In Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz entstanden in allen Bundesländern Interventionsstellen gegen Gewalt bzw. Gewaltschutzzentren. Es handelt sich dabei um anerkannte Opferschutzeinrichtungen, die Personen, die von Gewalt betroffen sind, beraten, unterstützen und weitere Gewalttaten zu verhindern suchen.

KONTAKT

Wer von Gewalt betroffen ist, erhält Hilfestellung und Beratung in den Frauenhäusern, den Beratungsstellen der Frauenhäuser, bei Frauennotrufen und in den Interventionsstellen gegen familiäre Gewalt bzw. Gewaltschutzzentren sowie bei der Frauenhelpline gegen Männergewalt (siehe Adressenverzeichnis, Abschnitt: Gewalt gegen Frauen und Kinder).Die österreichweite Notrufnummer für Mädchen und Frauen, die akute Probleme mit Gewalt haben: Frauenhelpline 0800/222 555 (gebührenfrei und rund um die Uhr erreichbar).

Der Helpch@t ist eine Online-Beratung für Mädchen und Frauen, die Opfer von – psychischer, körperlicher oder sexueller – Gewalt sind. Zwei Beraterinnen informieren und bieten professionelle Unterstützung an: http://www.haltdergewalt.at/ (Mo 19 – 22 Uhr)

NACHLESE

Die Broschüre „Frauen haben Recht(e). Informationen für Frauen, die sich gegen Gewalthandlungen wehren oder vor drohender Gewalt schützen wollen“, herausgegeben von der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst.

Informationsmaterialien (inkl. DVDs) zum Bestellen und Dokumente zum Herunterladen finden Sie auf der Website der Informationsstelle gegen Gewalt des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser: http://www.aoef.at/ (Informationsmaterial zum Bestellen, Fachliteratur und Dokumente).

Fachliteratur zum Thema Gewalt in der Familie ist zugänglich in der

Bibliothek des Vereins
Autonome Österreichische Frauenhäuser
Bacherplatz 10/4
1050 Wien
Tel: 01/544 08 20-25
literaturdokumentation@aoef.at
https://www.gewaltinfo.at/ (Literatur-Datenbank)

(Di + Do 10 – 13 Uhr; nur nach telefonischer Voranmeldung)

Die Plattform gegen Gewalt in der Familie, koordiniert vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, publiziert vierteljährlich eine Zeitung, die sich mit aktuellen Fragen und verschiedenen Aspekten von Gewalt befasst. Bestellung bzw. Download: https://www.gewaltinfo.at/ (Plattformzeitung).