Geschlechtsidentität

Geschlechtsidentität ist das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht. Wir leben in einer Gesellschaft, die nur zwei Geschlechter kennt/ akzeptiert (Frau/Mann) und die körperliche Geschlechtsmerkmale weitgehend gleichsetzt mit Geschlechtsidentität, Geschlechtsrolle und sexueller Orientierung. Diese „Heteronormativität“ prägt unsere gesellschaftliche Ordnung, das Zusammenleben und unsere Vorstellungen. Abweichungen von dieser Norm wurden lange Zeit pathologisiert. Erst in den letzten Jahrzehnten wurde nicht zuletzt durch Queer- und Gender-Studies sowie die Zusammenschlüsse und politischen Aktivitäten Homosexueller klargestellt, dass Geschlechtsidentitäten bedeutend vielfältiger sind und das biologische Geschlecht nicht ident sein muss mit Geschlechtsidentität und auch nicht unbedingt etwas aussagt über die sexuelle Orientierung einer Person. Tatsächlich gab es in allen Gesellschaften immer schon bisexuelle, homosexuelle und Transgender-Personen. Sigmund Freud, Begründer der Psychoanalyse, ging beispielsweise davon aus, dass jeder Mensch bisexuell sei, also mehr oder weniger homosexuelle Anteile hat, gesellschaftliche Tabus aber zu deren Verdrängung führen.

Geschlechtsidentitäten und sexuelle Orientierungen:

Die wichtigsten Begriffe in diesem Zusammenhang:

  • Heterosexualität: Das sexuelle Begehren richtet sich ausschließlich auf Personen des anderen Geschlechts.
  • Homosexualität: Das sexuelle Begehren richtet sich eher oder ausschließlich auf Personen des eigenen Geschlechts (Liebe zwischen schwulen Männern oder lesbischen Frauen).
  • Bisexualität. Das sexuelle Begehren richtet sich sowohl auf Personen des anderen als auch auf Personen des gleichen Geschlechts.
  • Intersexualität. Keine eindeutige körperliche Zuordenbarkeit zum weiblichen oder männlichen Geschlecht. Meistens erfolgen im Falle von Intersexualität bald nach der Geburt „korrigierende“ chirurgische Eingriffe. Die Kritik an dieser „Standardprozedur“ nimmt jedoch zu, da sie sowohl körperliche Schädigungen als auch starke Traumatisierungen zur Folge haben kann.
  • Transgender-Personen. Die körperlichen Geschlechtsmerkmale stimmen mit der Geschlechtsidentität, dem Bedürfnis der Selbstdarstellung (Rollenverhalten) und/oder der sexuellen Orientierung nicht überein – jedenfalls aus traditioneller Sicht. Transgender-Personen haben mitunter das Gefühl, sich „im falschen Körper“ zu befinden. Es gibt verschiedene Arten des Umgangs mit diesem Phänomen: Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild durch Kleidung und Kosmetik (Transvestismus, Cross Dressing) oder die Einnahme von Hormonen. Manchmal wird auch eine geschlechtsanpassende Operation vorgenommen und damit die Geschlechtszugehörigkeit gewechselt. (In diesem Fall spricht man von Transsexuellen). Die meisten Transgender-Personen empfinden ihre Geschlechtsidentität nicht als krankhaft, dennoch gilt Transsexualität nach wie vor als Krankheit. Diese Kategorisierung ermöglicht gleichzeitig die Übernahme der Kosten einer Operation durch die Krankenkassen.

Diskriminierung:

Viele Menschen, deren Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung nicht der herkömmlichen Norm entsprechen, versuchen diese zu verbergen, weil sie Unverständnis, Ausgrenzung, Nachteile und Diskriminierung im beruflichen und gesellschaftlichen Leben fürchten. Manche führen notgedrungen ein Doppelleben, indem sie im beruflichen Alltag und in ihrer Freizeit verschiedene Rollen einnehmen.

Rechtliche Rahmenbedingungen:

  • Die österreichischen Gleichbehandlungsgesetze untersagen seit dem Jahr 2004 die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Arbeitswelt, und zwar in der Privatwirtschaft ebenso wie im öffentlichen Dienst.
  • Um rechtliche Benachteiligungen beispielsweise im Erbrecht auszugleichen, empfiehlt es sich, Regelungen zugunsten eines Partners/ einer Partnerin durch privatrechtliche Verträge zu treffen (z.B. Erteilung von Vollmachten, vermögensrechtliche Willensbekundungen).
  • Geschlechtsanpassende Operationen werden nicht durch ein eigenes Gesetz geregelt, sondern durch einen Erlass des Innen- und des Gesundheitsministeriums. Dieser Erlass regelt etwa die Namens- und Personenstandsänderungen. Eine der Bedingungen für die Operation ist die Durchführung einer Psychotherapie im Ausmaß von mindestens 50 Stunden.

KONTAKT

Post- und Webadressen sowie Telefonnummern aller Beratungsstellen und Vereinigungen für Homosexuelle und Transgender-Personen finden Sie im Adressenverzeichnis, Abschnitt: Sexualität sowie im Abschnitt: Frauenberatungsstellen und Treffpunkte.