Rechtliche Rahmenbedingungen:
Mit dem Vertrag von Amsterdam (beschlossen 1997, in Kraft getreten 1999), wurde Gender Mainstreaming in das Primärrecht der Europäischen Union aufgenommen.Artikel 3 des Vertrages der Europäischen Union verpflichtet die Gemeinschaft, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.
Artikel 141 Abs 4 EGV stellt klar, dass im Interesse der Gleichstellung sogenannte „positive Maßnahmen“ erlaubt sind.
Auch die österreichische Bundesverfassung enthält seit 1998 das ausdrückliche Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Artikel 7 Abs 2 B-VG lautet: „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.“
Eine Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes (BGBl I Nr. 1/2008) sieht vor, dass Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben haben.
Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Gender Budgeting (IMAG GMB):
Gender Mainstreaming ist seit dem Jahr 2000 auf Bundesebene mit Ministerratsbeschlüssen institutionalisiert.Vorsitzende der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Gender Budgeting ist die jeweilige Bundesministerin für Frauenangelegenheiten.
Geschäftsführung der IMAG GMB
Dr. in Vera Jauk
Minoritenplatz 3
1010 Wien
Tel: 01/531 15-7510
Auch auf Landesebene wurde Gender Mainstreaming etabliert, es wurden Arbeitsgruppen eingesetzt, und es werden Projekte durchgeführt.
KONTAKT
Umfassende Informationen über einschlägige Aktivitäten, Veranstaltungen, Lehrgänge und Qualitätsentwicklung finden sich auf der Website der IMAG GMB:
Auf der genannten Website finden sich auch Maßnahmen und AnsprechpartnerInnen auf Landesebene. Kontaktpersonen sind die Frauenreferentinnen der einzelnen Bundesländer (siehe Adressenverzeichnis, Abschnitt: Frauenbeauftragte in Ländern und Gemeinden).
Über Kompetenz in Sachen Gender Mainstreaming in der Arbeitswelt verfügen auch die Frauenreferentinnen der Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (siehe Adressenverzeichnis, Abschnitt: Erwerbsarbeit).
NACHLESE
Die Website der IMAG GMB bietet auch umfangreiche Informationen und viele Publikationen zu Gender Mainstreaming, beispielsweise
- eine Arbeitshilfe für Gender Budgeting in der Verwaltung
- einen Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik plus Checklisten
Telefonische Bestellung: 01/531 15-2613