Arbeitsinspektion

Das Arbeitsinspektorat ist Teil des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Insgesamt gibt es in Österreich zusätzlich zum Zentral-Arbeitsinspektorat 19 für unterschiedliche Regionen zuständige Arbeitsinspektorate sowie ein Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten.Aufgabe der Arbeitsinspektorate ist es, Defizite im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz abzustellen und die Einhaltung der Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen zu überwachen, beispielsweise der Mutterschutzbestimmungen und der Beschäftigungsverbote für Jugendliche und für Schwangere. In die Zuständigkeit der Arbeitsinspektorate fällt auch die Kontrolle der illegalen Beschäftigung von AusländerInnen.

Die Arbeitsinspektorate gehen allen Hinweisen und Beschwerden nach, egal ob diese schriftlich, mündlich oder telefonisch einlangen. Beschwerden sind von den ArbeitsinspektorInnen vertraulich zu behandeln. Allfällige Nachteile am Arbeitsplatz sind daher nicht zu befürchten.

KONTAKT

Zentral-Arbeitsinspektorat
Favoritenstraße 7
1040 Wien
Tel. 01/711 00- 6414
Adressen der Arbeitsinspektorate: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/

NACHLESE

Informationen zu den Aufgaben der Arbeitsinspektorate finden Sie unter http://www.arbeitsinspektion.gv.at/