Zuständigkeit:
ArbeitnehmerInnen sind in jenem Bundesland Arbeiterkammer-Mitglieder, in dem sich ihr Arbeitsplatz befindet. Bei Arbeitslosen richtet sich die Arbeiterkammer-Mitgliedschaft nach dem Wohnort.
KONTAKT
Post-, E-Mail- und Webadressen sowie Telefonnummern der Landesstellen der Arbeiterkammer (Frauenabteilungen) finden Sie im Adressenverzeichnis, Abschnitt: Erwerbsarbeit. Dort können Sie erfragen, wo sich die für Sie nächstgelegene Bezirks- oder Servicestelle der Arbeiterkammer befindet.