Arbeiterkammer

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer genannt, ist die gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen. Unter anderem berät sie unselbständig Erwerbstätige unentgeltlich in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Die einzelnen Landes-Arbeiterkammern haben eigene Frauenabteilungen oder für Frauen zuständige Referentinnen.

Zuständigkeit:

ArbeitnehmerInnen sind in jenem Bundesland Arbeiterkammer-Mitglieder, in dem sich ihr Arbeitsplatz befindet. Bei Arbeitslosen richtet sich die Arbeiterkammer-Mitgliedschaft nach dem Wohnort.

KONTAKT

Post-, E-Mail- und Webadressen sowie Telefonnummern der Landesstellen der Arbeiterkammer (Frauenabteilungen) finden Sie im Adressenverzeichnis, Abschnitt: Erwerbsarbeit. Dort können Sie erfragen, wo sich die für Sie nächstgelegene Bezirks- oder Servicestelle der Arbeiterkammer befindet.

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