Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts minderjähriger Kinder, wenn ein Elternteil (meist der Vater) seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Unterhaltsvorschuss wird vom Staat auf Antrag gewährt.

KONTAKT

Auskünfte erteilen die Jugendwohlfahrtsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).