Höhe der Ausgleichszulage:
Die Höhe der Ausgleichszulage entspricht der Differenz zwischen dem jeweiligen Richtsatz und dem monatlichen Gesamteinkommen.
Antragstellung:
Jeder Pensionsantrag wird auch als Antrag auf Ausgleichszulage gewertet. Entsteht der Anspruch auf Ausgleichszulage oder auf Erhöhung der Ausgleichszulage erst später, so ist innerhalb eines Monats ein Antrag an die Versicherungsanstalt, welche die Pension auszahlt, zu stellen. Die Ausgleichszulage wird ab dem der Antragstellung vorangegangenen vollen Kalendermonat gewährt bzw. erhöht.Erforderliche Unterlagen:
- Formloses Schreiben (in diesem Fall muss das Antragsformular nachgereicht werden) oder ausgefülltes Antragsformular.
- Nachweis der Anspruchsberechtigung (Änderung der finanziellen Situation beispielsweise infolge Scheidung).
Jede Änderung der Einkommenssituation ist der Versicherungsanstalt umgehend zu melden.
Vergünstigungen:
BezieherInnen einer Ausgleichszulage sind von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt für die E-Card sowie von den Rundfunkgebühren befreit und können einen Antrag auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt stellen.
KONTAKT
Das Antragsformular für Ausgleichszulage ist bei der zuständigen Versicherungsanstalt erhältlich.