Quotenregelungen

Geschlechtsspezifische Quotenregelungen sind ein wesentliches Instrument der Frauenförderung. Sie sollen sicherstellen, dass Frauen in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft gleichermaßen vertreten sind und mitbestimmen können. Ausgangspunkt für die Einführung von Quotenregelungen war die konstante Unterrepräsentation von Frauen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft und die Einsicht, dass Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit und der damit verbundenen Diskriminierungen eklatant benachteiligt sind was ihre Teilhabe am öffentlichen Leben und ihre Aufstiegschancen im Beruf betrifft.

WICHTIG

Die österreichische Bundesverfassung verbietet nicht nur die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, sondern enthält seit 1998 auch ein ausdrückliches Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Artikel 7 Abs 2 B-VG heißt es: „Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.“

Quotenregelungen politischer Parteien:

Emanzipatorische Frauenpolitik ist nicht nur eine Frage der Präsenz und Absenz von Frauen in politischen Gremien und Funktionen, sondern auch eine Frage der Inhalte. Trotzdem ist der Frauenanteil in gesetzgebenden Körperschaften und politischen Gremien ein Indikator dafür, inwieweit Frauen in der Politik mitbestimmen können.Eine Gesellschaft, die den Bedürfnissen von Frauen und Männern gerecht werden soll, kann nur unter gleichberechtigter Mitarbeit beider Geschlechter verwirklicht werden.

  • Die SPÖ beschloss als erste politische Partei Österreichs eine Quotenregelung (25 % Frauenanteil). 1993 wurde die Quote auf mindestens 40 Prozent für jedes Geschlecht erhöht. Das heißt: Von den KandidatInnen, die für innerparteiliche Gremien oder für öffentliche Funktionen zur Wahl stehen, sollen mindestens 40 Prozent Frauen und mindestens 40 Prozent Männer sein.
  • Die Grünen haben 1989 eine Quote von „zumindest 50 Prozent Frauen“ für alle gewählten Funktionen verankert. Die Erstellung der KandidatInnenlisten erfolgt überdies paritätisch (eine Frau, ein Mann, eine Frau, ein Mann…).
  • Die ÖVP bekennt sich seit 1995 zu einer Frauenquote von 33 Prozent bei öffentlichen Mandaten.
  • Keinerlei Quotenregelung haben die FPÖ und das BZÖ.

Quotierungen im öffentlichen Dienst und in Privatbetrieben:

Eine Art Quotierung sieht auch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz vor. Dieses Gesetz verpflichtet DienstgeberInnen, die Chancengleichheit der Frauen aktiv zu fördern. Zu diesem Zweck sind unter anderem

  • Frauen, in jenen Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt aufzunehmen bzw. zu befördern, sofern sie „gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber“.

Als unterrepräsentiert gelten Frauen, wenn der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten in der jeweiligen Verwendungsgruppe weniger als 50 Prozent beträgt.

Auch Organisationen und Unternehmen der Privatwirtschaft beschäftigen sich inzwischen mit (betrieblicher) Frauenförderung und lassen für ihren Bereich Gleichstellungspläne erstellen, die sehr konkrete Vorgaben machen, um beispielsweise den Frauenanteil in leitenden Positionen zu erhöhen.

Quote für staatsnahe Unternehmen:

Die Bundesregierung hat sich im März 2011 im Ministerrat selbst verpflichtet, eine Frauenquote in den Aufsichtsräten der Bundesunternehmen einzuhalten. Konkret wurden als Ziel 25 Prozent Frauenanteil bis Ende 2013 und 35 Prozent bis Ende 2018 vereinbart. Die Regelung gilt für die Aufsichtsräte jener Unternehmen, an denen der Staat mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Insgesamt sind es 55 Unternehmen, bei 44 davon hält der Staat einen 100 Prozent-Anteil und beschickt den gesamten Aufsichtsrat.

Berichtspflicht für börsennotierte Unternehmen:

Seit dem Jahr 2010 sind börsennotierte Unternehmen dazu verpflichtet offenzulegen, welche Maßnahmen sie zur Förderung von Frauen in Aufsichtsrat, Vorstand und in leitenden Stellungen setzen. Allerdings sind keine Sanktionen vorgesehen. Wie eine Studie der Arbeiterkammer ergab, hält sich fast jedes zweite der österreichischen Leitunternehmen nicht an das Gesetz.