Krankenversicherung

Innerhalb des gesetzlichen Sozialversicherungssystems gibt es folgende Formen der Krankenversicherung:

  • Pflichtversicherung
  • Mitversicherung
  • Selbstversicherung

 

•Pflichtversicherung:

Verpflichtend kranken(sowie pensions- und unfall-)versichert sind

  • unselbständig Erwerbstätige, deren Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (den aktuellen Wert finden Sie unter http://www.arbeiterkammer.at) inklusive BezieherInnen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
  • freie DienstnehmerInnen
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
  • BezieherInnen einer Pension (Eigen- sowie Hinterbliebenenpension)

Mitversicherung:

Jeder Elternteil hat Anspruch darauf, dass seine Kinder beitragsfrei in der sozialen Krankenversicherung mitversichert sind. Das setzt allerdings voraus, dass die Mutter oder der Vater selbst krankenversichert ist – sei es durch eine Pflichtversicherung oder durch eine Selbstversicherung.

 

EhepartnerInnen, eingetragene PartnerInnen, LebensgefährtInnen und Angehörige, die unentgeltlich den Haushalt führen, sind in bestimmten Fällen ebenfalls beitragslos mitversichert. Andernfalls hat der oder die Versicherte für diese Personen einen Zusatzbeitrag (3,4 Prozent der Beitragsgrundlage) zu entrichten, damit sie Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen können.

Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.sozialversicherung.at/ bzw. beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

WICHTIG

Mit einer Scheidung endet die Mitversicherung der Ehepartnerin/ des Ehepartners. Gleiches gilt für die eingetragene Partnerschaft. Nehmen Geschiedene, die bis dahin mitversichert waren, zu diesem Zeitpunkt keine voll versicherungspflichtige Erwerbsarbeit auf, so müssen sie sich, um krankenversichert zu sein, freiwillig versichern lassen (siehe unten: Selbstversicherung). Eine Ausnahme bildet die Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (BVA), nähere Informationen dazu finden Sie unter http://www.bva.at/.

Selbstversicherung:

Personen, die nicht pflichtversichert sind, können – sofern und solange sie im Inland ihren Wohnsitz haben ‑ mit der Gebietskrankenkasse freiwillig eine Krankenversicherung abschließen. 

Nähere Informationen finden Sie auf dem Portal der Wiener Gebietskrankenkasse sowie bei den anderen Länder-Gebietskrankenkassen.