Kinderbetreuungsbeihilfe

Der Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf scheitert oft daran, dass sie in dieser Lebensphase die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder nicht aufbringen können. Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet in dieser Situation Unterstützung in Form der Kinderbetreuungsbeihilfe. Gefördert wird die ganztägige, halbtägige oder stundenweise Betreuung von Kindern, die im gemeinsamen Haushalt leben und jünger als 15 Jahre sind (behinderte Kinder: jünger als 19 Jahre). Die Betreuung kann in Krippen, Kindergärten, Horten oder bei Tagesmüttern erfolgen.

Anspruchsvoraussetzungen:

Kinderbetreuungsbeihilfe erhalten Frauen und Männer bei

  • (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben
  • Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme (z. B. Kurs)
  • Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung infolge einer wesentlichen Veränderung der Arbeitszeit
  • Grundlegende Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse trotz Berufstätigkeit
  • Ausfall der bisherigen Betreuungsperson eines Kindes

Das monatliche Bruttoeinkommen einer Alleinerzieherin darf € 2.000,- bzw. bei Ehepaaren (Lebensgemeinschaften) € 2.912,- nicht übersteigen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich, wenn gegenüber weiteren Personen Unterhaltspflicht besteht. Als Einkommen zählen auch Alimente, Unterhaltsleistungen, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, Gründungsbeihilfe sowie Renten, Pensionen und Kinderbetreuungsgeld.

Dauer:

Die Kinderbetreuungsbeihilfe kann jeweils für 26 Wochen gewährt werden. Die Förderungsdauer je Kind kann bis zu 156 Wochen betragen.

Höhe:

Die Höhe der Beihilfe ist gestaffelt und richtet sich nach dem Brutto-Familien-Einkommen, den Kosten der Kinderbetreuung, Dauer und Art der Unterbringung. Die Beihilfe deckt die Differenz zwischen zumutbarer Eigenleistung und tatsächlichen Betreuungskosten ab.

WICHTIG

Das Ansuchen um Kinderbetreuungsbeihilfe ist vor Antritt der Beschäftigung oder Ausbildung und vor Unterbringung des Kindes in einer Betreuungseinrichtung bei der zuständigen Regionalen Geschäftsstelle des AMS zu stellen.

KONTAKT

Die Adressen der Regionalen Geschäftsstellen des AMS finden Sie unter http://www.ams.at/.