0 bis 2 Jahre: 17,1 Prozent
3 bis 5 Jahre: 90,7 Prozent
6 bis 9 Jahre: 16,3 Prozent
Die Dichte des Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen ist regional unterschiedlich. Österreichweit beträgt die Kinderbetreuungsquote der unter Dreijährigen fast 20 Prozent; in der Steiermark werden jedoch nur 12 Prozent der unter Dreijährigen außer Haus betreut, in Wien hingegen 30 Prozent.
Ähnlich ist es bei den Volksschulkindern. Österreichweit werden 17 Prozent am Nachmittag außer Haus betreut; in Tirol sind es nur 6,9 Prozent, in Wien jedoch fast 30 Prozent.
Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bezeichnet das Angebot an außerfamiliärer Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren österreichweit als „unzulänglich“. Ein Vergleich mit anderen europäischen Staaten zeigt, dass die meisten eine deutlich höhere Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren haben.
Die Vorgaben der Europäischen Union lauten: Für 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren und für 90 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und Beginn der Schulpflicht sollten bis zum Jahr 2010 Betreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Von diesem Ziel ist Österreich jedoch noch weit entfernt, es fehlen rund 35.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kleinkinder.
Ein eklatanter Mangel besteht in Österreich nicht nur an Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und für Volksschulkinder, sondern auch an Betreuungseinrichtungen, in denen Kinder ein Mittagessen erhalten. Österreichweit erhalten die Hälfte der außerfamilär betreuten Kinder in der Betreuungseinrichtung ein Mittagessen. In Wien sind es sogar mehr als 80 Prozent, in Tirol und Vorarlberg hingegen nur 20 bzw. 30 Prozent. Berufstätigen Eltern ist aber nur mit Betreuungseinrichtungen gedient, die Kinder auch verköstigen.
Der Bereich Institutionelle Kinderbetreuung gehört in Österreich in die Kompetenz der Bundesländer. Der Bund (speziell die Frauenministerin) fördert jedoch ganz gezielt den Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder sowie ganztägige Betreuung.
WICHTIG
Aufwendungen für die Betreuung von Kindern sind unter bestimmten Voraussetzungen bis 2.300 € pro Kind absetzbar. Näheres dazu finden Sie unter http://www.arbeiterkammer.at/.
Informationen finden Sie außerdem in der Broschüre „Steuertipps für Eltern“.