Gewaltschutzgesetz

Seit 1997 existiert in Österreich ein Gesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie (Gewaltschutzgesetz). Es wurde im Jahr 2009 novelliert. Dieses Gesetz schützt jede in einer Wohnung oder einem Haus lebende Person (z.B. Ehefrau, Lebensgefährtin, Kinder, Verwandte, aber auch UntermieterInnen, MibewohnerInnen). Und zwar unabhängig davon, wem die Wohnung oder das Haus gehört. Wichtig ist, dass die bedrohte Person im Fall akuter Gefahr sofort die Polizei verständigt (Notruf: 133).

Wegweisung und Betretungsverbot:

Jeder Person, von der eine akute Gefahr ausgeht, auch wenn dies der Wohnungseigentümer ist, kann die Polizei die Wohnungsschlüssel abnehmen, sie aus der Wohnung wegweisen und für vorerst 14 Tage das Betreten der Wohnung und der unmittelbaren Wohnumgebung verbieten.Wegweisung und Betretungsverbot werden von der Polizei auch verhängt, wenn die von Gewalt bedrohte oder betroffene Person sich erst im Nachhinein an die Polizei wendet, weil sie Angst vor weiteren Gewalttaten hat.

Die Einhaltung des Betretungsverbots wird von der Polizei überprüft. Sollte sich die gewalttätige Person nicht an das Betretungsverbot halten, sofort die Polizei verständigen! Die Missachtung ist strafbar, bei wiederholter Missachtung droht eine Verhaftung.

Einstweilige Verfügung:

Wenn eine von Gewalt betroffene Person über die 14 Tage hinaus weiteren Schutz haben möchte, weil das Zusammenleben mit der gewalttätigen Person wegen körperlicher Misshandlungen oder wegen Drohungen unzumutbar ist, muss sie innerhalb der 14 Tage beim Bezirksgericht ihres Wohnsitzes einen Antrag auf Einstweilige Verfügung (EV) stellen. Die Beantragung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Damit verlängert sich das Betretungsverbot auf 4 Wochen. Anschließend erhalten Sie, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, Schutz durch den Beschluss des Gerichts.Die Einstweilige Verfügung gilt entweder für sechs Monate oder bis zum Ende eines Scheidungs- oder Aufteilungsverfahrens bzw. eines Verfahrens zur Klärung der Benützungsberechtigung der Wohnung.

 

Bei einer Einstweiligen Verfügung können Betroffene beantragen, welche Schutzmaßnahmen sie benötigen (z.B. Verbot der Rückkehr in die Wohnung und in die Wohnumgebung, keinerlei Kontaktaufnahme, Aufenthaltsverbot für Kindergarten, Schule etc.)

Beratung und Unterstützung durch Interventionsstellen:

Von jeder Wegweisung informiert die Polizei die zuständige Interventionsstelle gegen familiäre Gewalt bzw. das Gewaltschutzzentrum. Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren sind staatlich anerkannte Opferschutzeinrichtungen, die mit den von Gewalt betroffenen Personen Kontakt aufnehmen, sie kostenlos beraten und zu Gericht begleiten.

WICHTIG

Das Gewaltschutzgesetz bietet von Gewalt betroffenen Personen Schutz und die Möglichkeit, in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Eine Garantie für Sicherheit bietet es jedoch keine. In gefährlichen Situationen kann es ratsam sein, die Wohnung zu verlassen und eine sichere Unterkunft (Frauenhaus) aufzusuchen. Vor allem in Zeiten von Trennung und Scheidung steigen erfahrungsgemäß Gewalttaten an. Weitere Faktoren, welche die Gefährlichkeit erhöhen: Waffenbesitz, (Selbstmord-) Drohungen, Alkohol- und Drogenkonsum, aber auch krankhafte Eifersucht und Besitzdenken.

KONTAKT

Vor der Beantragung einer Einstweiligen Verfügung sollten sich von Gewalt betroffene Personen in jedem Fall rechtlich beraten lassen, sei es von Mitarbeiterinnen der Interventionsstellen, von den Beratungsstellen der Frauenhäuser oder Frauenberatungsstellen, damit Sie alle für die Entscheidung des Gerichts erforderlichen Unterlagen einreichen können.Die Adressen und Telefonnummern der Interventionsstellen und der Beratungsstellen von Frauenhäusern finden Sie im Adressenverzeichnis.

Die Adressen und Telefonnummern von Frauenberatungsstellen finden Sie im Adressenverzeichnis.

NACHLESE

Autonome Österreichische Frauenhäuser:

Unter http://www.aoef.at/ finden Sie den Text des Gewaltschutzgesetzes und können Informationsfolder zum Gewaltschutzgesetz (es gibt sie auch in Fremdsprachen) online bestellen.

Telefonische Bestellung: 01/544 08 20

Auch die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie bietet Informationen an sowie einen Gewaltschutzfolder in fast 20 Fremdsprachen und in Brailleschrift.

Kontakt: 01/585 32 88