Eine gesetzliche Krankenversicherung ist die Voraussetzung dafür, während der Mutterschutzfrist vor und nach der Geburt eines Kindes Wochengeld beziehen zu können.
Eine Arbeitslosenversicherung haben auch selbstversicherte geringfügig Beschäftigte nicht.
NACHLESE
Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie in den zuständigen Gebietskrankenkassen, wo Sie den Antrag auf Selbstversicherung stellen können.
Der Anteil der geringfügig Beschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten liegt österreichweit etwas über sieben Prozent. Zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass nach wie vor Frauen einen Großteil der Betreuungsarbeit übernehmen (müssen).
NACHLESE
Studie „Geringfügige Beschäftigung in Österreich“ (2011) von L&R Research.