Geringfügig Beschäftigte

Als geringfügig Beschäftigte werden Erwerbstätige bezeichnet, deren Bruttoeinkommen unter der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze liegt. Den aktuellen Wert finden Sie auf http://www.arbeiterkammer.at/.Geringfügig Beschäftigte sind lediglich unfallversichert. Sie können sich allerdings freiwillig zu relativ günstigen Konditionen in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern lassen. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.sozialversicherung.at/.

Eine gesetzliche Krankenversicherung ist die Voraussetzung dafür, während der Mutterschutzfrist vor und nach der Geburt eines Kindes Wochengeld beziehen zu können.

Eine Arbeitslosenversicherung haben auch selbstversicherte geringfügig Beschäftigte nicht.

NACHLESE

Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie in den zuständigen Gebietskrankenkassen, wo Sie den Antrag auf Selbstversicherung stellen können.

Der Anteil der geringfügig Beschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten liegt österreichweit etwas über sieben Prozent. Zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass nach wie vor Frauen einen Großteil der Betreuungsarbeit übernehmen (müssen).

NACHLESE

Studie „Geringfügige Beschäftigung in Österreich“ (2011) von L&R Research.