Berufsreifeprüfung

Wer eine Berufsreifeprüfung ablegt, ist – ebenso wie MaturantInnen einer höheren Schule – berechtigt zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschul-Studiengängen, Akademien sowie Kollegs. Im Unterschied zur Studienberechtigungsprüfung gibt es hinsichtlich Studienwahl keine Einschränkung.

Voraussetzungen:

Um eine Berufsreifeprüfung ablegen zu können, brauchen Sie eine der folgenden Voraussetzungen:

  • Lehrabschlussprüfung nach dem Berufausbildungsgesetz
  • FacharbeiterInnenprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
  • mindestens dreijährige mittlere Schule
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätsdienste
  • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung
  • Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung
  • Dienstprüfung gemäß § 28 Beamten-Dienstrechtsgesetz oder § 67 Vertragsbedienstetengesetz
  • Erfolgreicher Abschluss des III. Jahrgangs einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten.

Inhalt und Umfang der Berufsreifeprüfung:

Die Berufsreifeprüfung umfasst vier Teilprüfungen:

  • Deutsch (fünfstündige schriftliche Klausurarbeit plus mündliche Prüfung)
  • Mathematik (vierstündige schriftliche Klausurarbeit)
  • Lebende Fremdsprache (nach Wahl entweder eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung)
  • Fachbereich (fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld der Kandidatin/ des Kandidaten und eine diesbezügliche mündliche Prüfung).

Die Teilprüfungen können gemeinsam zu einem Termin oder getrennt abgelegt werden. In jedem Fall sind die Teilprüfungen innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung, abzulegen.

WICHTIG

Die letzte Teilprüfung darf nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahrs abgelegt werden.

Zulassung zur Prüfung:

Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist an jener höheren Schule einzubringen, vor deren Prüfungskommission die KandidatInnen die Prüfung abzulegen wünschen.

Lehrgänge zur Vorbereitung:

Zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung haben anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.B. Volkshochschulen, Arbeiterkammer, WIFI, bfi) eigene Lehrgänge eingerichtet, an denen es auch möglich ist, Abschlussprüfungen abzulegen.

KONTAKT

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und KulturTel: 0810/20 52 20 (zum Ortstarif aus ganz Österreich)

  • Schulinfo, Abteilung V/4 schulinfo@bmukk.gv.at
  • Sektion Berufbildung, Abteilung II/4 brp@bmukk.gv.at
  • Bereich Erwachsenenbildung, Abteilung V/8 erwachsenenbildung@bmukk.gv.at

Nähere Informationen erhalten Sie auch in den Schulinfo- bzw. Schulservicestellen der einzelnen Landesschulräte (siehe Adressenverzeichnis, Abschnitt: Ausbildung und Berufsorientierung).

NACHLESE

http://www.bmukk.gv.at/ (Bildung und Schulen – Bildungswesen in Österreich – Zweiter Bildungsweg – Berufsreifeprüfung). Hier findet sich auch der komplette Text des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung.

Datenbank der AnbieterInnen für Vorbereitungskurse: http://www.erwachsenenbildung.at/ (Bildungsinfo – 2.Bildungsweg – Berufsreife)

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