Gleichstellung:
Menschen mit Behinderungen sind im täglichen Leben oft mit Benachteiligungen konfrontiert. Gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass solche Benachteiligungen verhindert oder aber beseitigt werden.
Gesetzliche Grundlagen sind das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und das Bundesbehindertengesetz (BBG). Der Diskriminierungsschutz dieser Gesetze gilt für körperlich, geistig und psychische sowie sinnesbehinderte Menschen.
Wichtige Informationen zum Thema Gleichstellung finden sich auf der Internetplattform des Bundessozialamtes (http://www.gleichundgleich.at/)
KONTAKT
Behinderte, die sich im Alltag oder in der Arbeitswelt aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert fühlen, können sich an den Behindertenanwalt des Bundes wenden. Der Behindertenanwalt ist in der Ausübung seiner Tätigkeit selbständig, unabhängig und an keine Weisung gebunden. Er ist bemüht, rasch und unbürokratisch Hilfe und Unterstützung anzubieten.Telefonische Auskünfte: 0800/ 808 016 (gebührenfrei).
Zentrale Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung sind das Bundessozialamt und seine Landesstellen in den einzelnen Bundesländern. Sie informieren und beraten über alle Themen in Zusammenhang mit Behinderung. Die Adressen der Landesstellen sind beim Bundessozialamt, Tel: 05/ 99 88 (zum Ortstarif aus ganz Österreich) zu erfragen.
Post-, E-Mail- und Internetadressen des Behindertenanwalts, des Bundessozialamtes und anderer Anlaufstellen für Behinderte finden Sie im Adressenverzeichnis, Abschnitt: Gesundheit/ Krankheit/ Behinderung.
NACHLESE
Das Handbuch „Barriere: Frei! Handbuch für barrierefreies Wohnen“ und viele andere Publikationen zum Thema Behinderung – praxisorientierte ebenso wie wissenschaftliche – sind im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erhältlich: https://www.sozialministerium.at/