Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen vermindern – ebenso wie Sonderausgaben und Werbungskosten –  die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Lohn- bzw. Einkommenssteuer und dadurch die zu zahlende Steuer.Außergewöhnliche Belastungen können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt:

Dazu zählen

  • Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnorts
  • Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder
  • Krankheitsbedingte Aufwendungen für behinderte Kinder
  • Mehraufwendungen aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Behinderter (Erwerbsminderung von mindestens 25 %) und BezieherInnen von Pflegegeld (sofern sie die Pflegegeldleistungen übersteigen).

Außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts:

Zu den außergewöhnlichen Belastungen, für die ein einkommensabhängiger Selbstbehalt besteht, zählen

  • Kosten für ärztliche Behandlung und Heilbehelfe (für nicht behinderte Personen)
  • Kosten eines Kuraufenthalts
  • Kosten einer Zahnbehandlung (einschließlich Zahnregulierung) sowie Kosten für Sehbehelfe (Brillen, Kontaktlinsen) und Hörgeräte
  • Kosten einer künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation)
  • Kosten der Kinderbetreuung (für Alleinerziehende und für Paare, die aus gesundheitlichen Gründen nicht imstande sind, das Kind selbst zu betreuen, oder die wegen drohender Existenzgefährdung beide berufstätig sein müssen)

Begräbniskosten (sofern der Aufwand nicht durch das Nachlassvermögen gedeckt ist)

NACHLESE

Die Broschüre „Steuer sparen“, herausgegeben vom Infoservice der Arbeiterkammer, informiert umfassend über steuerliche Begünstigungen und Absetzbeträge in Zusammenhang mit der Arbeitnehmerveranlagung.Telefonische Bestellung: 01/310 00-10 358

Download: http://www.akwien.at/ (Steuer & Geld – Steuer-Broschüren)