Altersteilzeit ermöglicht älteren ArbeitnehmerInnen einen gleitenden Übergang von der Vollbeschäftigung in die Pension, indem sie ihre Arbeitszeit für eine gewisse Zeit vor dem Pensionsantritt reduzieren. Das Besondere daran: Sie können Ihre Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent verringern, bekommen aber weiterhin bis zu 80 Prozent des bisherigen Einkommens ausbezahlt.
Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden von der Dienstgeberin/vom Dienstgeber in der bisherigen Höhe weiterbezahlt, d.h. Sie verlieren keinen dieser Ansprüche. Auch auf die Höhe der Abfertigung hat die Verringerung der Arbeitszeit keine Auswirkungen.
NACHLESE
Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.arbeiterkammer.at.
Informationen sowie Anträge für die Zuerkennung von Altersteilzeitgeld erhalten ArbeitgeberInnen in den Regionalen Geschäftsstellen des AMS oder im http://www.ams.at. Einzureichen ist der Antrag bei der für den Firmensitz zuständigen Regionalen Geschäftsstellen des AMS.