Haftentlassene

Der Frauenanteil an den Inhaftierten in österreichischen Justizanstalten macht nur etwa fünf Prozent aus. Frauen, die eine Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verbüßen müssen, sind im einzigen Frauengefängnis Österreichs in Schwarzau (Niederösterreich) untergebracht. Häufiger als direkt sind Frauen indirekt durch (männliche) Angehörige mit einer Haftstrafe und den daraus resultierenden Problemen konfrontiert.Für Haftentlassene kann die Freiheit erst einmal zum Problem werden: Behördenwege müssen erledigt, Anträge gestellt, Arbeit und Wohnraum müssen gefunden werden. In dieser Situation bedarf es der Unterstützung, Beratung und Begleitung.

Wer aus der Haft entlassen wird, soll sich rechtzeitig an den Verein Neustart wenden und sich über die Unterstützungsangebote informieren.

Die Kontaktaufnahme mit den Beratungsstellen des Vereins Neustart ist während der Haft über den Sozialen Dienst der Haftanstalt sowie schriftlich oder telefonisch möglich.

Tipps:

  • Ihr Entlassungsschein gilt, wenn Sie sonst keinen Ausweis besitzen, als Dokument für Arbeitsmarktservice (AMS), Sozialamt, Meldeamt etc.
  • Das Entlassungsgeld wird auf den Sozialhilfeanspruch angerechnet (das heißt: abgezogen).
  • Bewahren Sie Rechnungsbelege für notwendige Auslagen wie Fahrtkosten, Ausgaben für Bekleidung und Übernachtungen auf. Damit lassen sich beim Sozialamt Ihre Ausgaben belegen.
  • Wer auf Arbeitssuche ist, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe hat, hat Anspruch auf Sozialhilfe.
  • Sozialhilfe wird dort gewährt, wo jemand gemeldet ist bzw. am Ort des Auftretens der Notlage.
  • Unmittelbar nach der Haftentlassung sollten Sie Kontakt zum Arbeitsmarktservice aufnehmen. Falls Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe haben, sind Sie ab dem Tag der Antragstellung versichert und verfügen ab dem darauf folgenden Monat über ein Einkommen.
  • Wer eine preisgünstige Übernachtungsmöglichkeit sucht, sollte sechs bis acht Wochen vor der Entlassung Kontakt mit dem Verein Neustart oder dem Verein für Integrationshilfe aufnehmen.

WICHTIG

Beachten Sie, dass Haftentlassene ab dem Haftende nicht versichert sind!

Verein Neustart:

Der Verein Neustart erbringt im Auftrag des Justizministeriums Leistungen zur Bewährungs- und Haftentlassenenhilfe. Der Verein hat in allen Bundesländern Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, die bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft Hilfestellung geben.

KONTAKT

Die Adressen der Beratungsstellen des Vereins Neustart sind im Telefonbuch oder im Internet zu finden oder bei der Vereinszentrale zu erfragen:Verein Neustart
Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit
Castelligasse 17
1050 Wien
Tel: 01/545 95 60
E-Mail-Beratung: info@neustart.at
http://www.neustart.at/

Verein für Integrationshilfe:

Der Verein für Integrationshilfe betreibt mit Unterstützung des Justizministeriums die „Beratungsstelle für Haftentlassene der Erzdiözese Wien“. Daneben betreut der Verein derzeit über 40 Wohnplätze für Haftentlassene in mehreren Wiener Bezirken und zwei Wohnungen für haftentlassene Frauen mit oder ohne Kinder.Die Beratungsstelle dient als Kontaktstelle für Haftentlassene und Angehörige von Gefangenen aus dem Raum Wien und Niederösterreich, aber auch aus anderen Bundesländern:

KONTAKT

Verein für Integrationshilf
Beratungsstelle
Blutgasse 1
1010 Wien
Tel: 01/512 30 10
E-Mail: haftentlassene@edw.or.at oder integrationshilfe@edw.or.at
http://www.integrationshilfe.at/