Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts minderjähriger Kinder, wenn ein Elternteil (meist der Vater) seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Unterhaltsvorschuss wird vom Staat auf Antrag gewährt.
KONTAKT
Auskünfte erteilen die Jugendwohlfahrtsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).