Eine Kinder- und Jugendanwaltschaft gibt es – entsprechend dem Jugendwohlfahrtsgesetz – sowohl auf Bundesebene als auch in jedem Bundesland.Aufgabe der Kinder- und JugendanwältInnen ist es, sich für die Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen einzusetzen und sich ihrer Probleme anzunehmen. In der Praxis reicht die Arbeit der Kinder- und JugendanwältInnen von der telefonischen Beratung bis zur Begutachtung oder auch Anregung von gesetzlichen Regelungen. Kinder- und JugendanwältInnen sind in Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei. An die Kinder- und Jugendanwaltschaften können sich sowohl Kinder als auch Erwachsene wenden.
Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Kosten entstehen keine. Auf Wunsch können Ratsuchende auch anonym bleiben. In jedem Fall werden die Informationen vertraulich behandelt.
KONTAKT
Die Adressen der einzelnen Kinder- und Jugendanwaltschaften finden Sie im Adressenverzeichnis, Abschnitt: Kinder oder unter http://www.kija.at/.