Integrationsvereinbarung

Sinn der Integrationsvereinbarung ist es, die Integration längerfristig oder auf Dauer in Österreich lebender Drittstaatsangehöriger (das sind alle AusländerInnen ausgenommen jene mit der Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Staates sowie der Schweiz) zu fördern.Drittstaatsangehörige, denen ein Aufenthaltstitel erteilt oder deren Aufenthaltstitel verlängert wird, sind gesetzlich verpflichtet, die Integrationsvereinbarung innerhalb einer bestimmten Frist zu erfüllen.

Zweck der Integrationsvereinbarung ist der Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache, insbesondere der Fähigkeit des Lesens und Schreibens, um am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich teilhaben zu können.

Die Integrationsvereinbarung wurde im Jahr 2011 neu geregelt. Details finden Sie unter  http://www.integrationsfonds.at

KONTAKT

Nähere Auskünfte sowie Informationsbroschüren und Unterrichtsmaterialien erhalten Sie beimÖsterreichischen Integrationsfonds
Schlachthausgasse 30
1030 Wien
Tel: 01/710 12-113
E-Mail: office(at)integrationsfonds.at
www.integrationsfonds.org/

Der Integrationsfonds bietet auch Broschüren in Fremdsprachen an, diese sind nicht online verfügbar, Sie können Sie aber unter der Telefonnummer: 01/715 10 51 -250 bestellen.

Weitere Informationen vermitteln Beratungsstellen für Migrantinnen, die zum Teil auch Deutschkurse anbieten. Siehe Adressenverzeichnis.