Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld soll der Existenzsicherung während der Zeit der Arbeitslosigkeit dienen. Es ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Arbeitslosenversichert sind unselbständig Erwerbstätige und freie DienstnehmerInnen (sofern ihr Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt).Ab 1. Jänner 2009 haben auch selbständig Erwerbstätige die Möglichkeit, sich im Rahmen eines „Opting-In-Modells“ gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern zu lassen.

WICHTIG

BezieherInnen von Arbeitslosengeld sind krankenversichert, und die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden in der Pensionsversicherung berücksichtigt.Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann gleichzeitig einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, muss diese aber dem Arbeitsmarktservice melden.

Anspruchsvoraussetzungen:

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer

  • der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht (konkret: wer eine Beschäftigung aufnehmen kann und darf, arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos ist)
  • eine gewisse Mindestdauer arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen kann
  • die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes noch nicht ausgeschöpft hat

Mindestdauer der Beschäftigung vor der Geltendmachung des Anspruchs:

  • 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten zwei Jahren bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld
  • 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres bei weiterer Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld

WICHTIG

Wird das Arbeitslosengeld vor Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt, genügt auch bei der erstmaligen Inanspruchnahme das Vorliegen von 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres.

WICHTIG

Der gleichzeitige Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosengeld ist grundsätzlich möglich, allerdings nur, wenn die BezieherInnen von Arbeitslosengeld dem Arbeitsmarkt ohne wesentliche Einschränkungen zur Verfügung stehen. Das heißt: Das Kind muss nachweislich entweder innerhalb der Familie, in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder von einer Tagesmutter betreut werden.Auch der gleichzeitige Bezug von Kinderbetreuungsbeihilfe ist möglich.

Höhe des Arbeitslosengeldes:

Das Arbeitslosengeld setzt sich zusammen aus

  • dem Grundbetrag, dessen Höhe abhängig ist von dem davor bezogenen Einkommen
  • allfälligen Familienzuschlägen
  • einem Ergänzungsbetrag (sofern die Höhe des Arbeitslosengeldes unter dem Ausgleichzulagenrichtsatz liegt)

Welches Einkommen für die Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogen wird, hängt vom Zeitpunkt der Antragstellung ab. Wird Arbeitslosengeld in der ersten Hälfte eines Jahres beantragt, so wird die Jahresbeitragsgrundlage des vorletzten Jahres herangezogen. Wird der Antrag in der zweiten Jahreshälfte gestellt, so wird die Jahresbeitragsgrundlage des letzten Jahres herangezogen.

Als Grundbetrag des Arbeitslosengeldes gebührt ein Tagsatz in der Höhe von 55 Prozent des Netto-Einkommens.

Familienzuschläge gebühren für Kinder, für die Sie unterhaltspflichtig sind und für die Familienbeihilfe bezogen wird, eventuell auch für den Partner oder die Partnerin, wenn minderjährige oder behinderte Kinder zur Familie gehören.

Liegen Grundbetrag und Familienzuschläge unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, wird das Arbeitslosengeld auf diesen Richtsatz aufgestockt.

Eine Möglichkeit, die Höhe des Arbeitslosengeldes online zu berechnen: http://ams.brz.gv.at/ams/alrech/

Antragstellung:

Den Antrag auf Arbeitslosengeld müssen Sie persönlich bei der zuständigen Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) stellen, und zwar spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit. Durch die Einhaltung dieser Frist vermeiden Sie eine verspätete Auszahlung, aber auch Lücken in der Pensions- und Krankenversicherung.Welche Unterlagen Sie vorzulegen haben, ist individuell unterschiedlich und beim AMS zu erfragen.

Sie können sich aber auch bereits vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit (z.B. während der Kündigungsfrist) im AMS zur Stellensuche anmelden. In diesem Fall haben Sie etwas mehr Zeit, den Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen, nämlich bis spätestens sieben Tage nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Über die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes erhalten Sie eine Mitteilung, bei Ablehnung des Antrags einen Bescheid.

Auszahlung:

Das Arbeitslosengeld wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt, etwa um den achten Tag eines Monats. Das Geld wird auf das Girokonto überwiesen bzw. per Post zugestellt.

WICHTIG

Während Sie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie folgende Veränderungen dem Arbeitsmarktservice umgehend melden:

  • Aufnahme einer Beschäftigung (auch einer geringfügigen)
  • Wechsel des Wohnorts
  • Krankenstände
  • Auslandsaufenthalte

Dauer des Arbeitslosengeldbezuges:

Je nach Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und Alter wird das Arbeitslosengeld 20 bis 52 Wochen hindurch ausbezahlt.20 Wochen: Grundsätzliche Dauer der Zuerkennung

30 Wochen: Bei Vorliegen von 156 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten fünf Jahren

39 Wochen: Bei Vorliegen von 312 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre, sofern die betreffende Person bei der Antragstellung das 40. Lebensjahr bereits vollendet hat

52 Wochen: Bei Vorliegen von 468 Wochen arbeitslosenpflichtiger Beschäftigung in den letzten 15 Jahren, sofern die betreffende Person bei der Antragstellung das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Wird eine Schulungsmaßnahme im Rahmen einer Arbeitsstiftung besucht, verlängert sich die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld um maximal drei bis vier Jahre.

WICHTIG

Wenn das Arbeitsverhältnis durch Selbstkündigung oder durch eigenes Verschulden beendet wurde, wird die ersten vier Wochen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld bezahlt. Die Bezugsdauer verkürzt sich dadurch nicht.

WICHTIG

Nach Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld können Sie – wenn Sie bis dahin keine Beschäftigung gefunden haben – Notstandshilfe beantragen.

WICHTIG

Wenn Sie ohne triftigen Grund die Ihnen vom Arbeitsmarktservice gegebenen Termine nicht wahrnehmen, verlieren Sie die Leistungsbezüge und müssen sich neu anmelden. Unter Umständen verkürzt sich dadurch der Zeitraum des Arbeitslosengeldbezugs.

KONTAKT

Die Beantragung von Arbeitslosengeld erfolgt in der für Ihren Wohnort zuständigen Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS). Die Adresse finden Sie im Telefonbuch oder im Internet: http://www.ams.at/ (Schnelleinstieg: Geschäftsstellen), sie ist aber auch bei den AMS-Landesgeschäftsstellen zu erfragen (siehe Adressenverzeichnis, Abschnitt: Erwerbsarbeit). In der Regionalen Geschäftsstelle erhalten Sie auch nähere Auskünfte zu Fragen betreffend Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit.

NACHLESE

http://www.ams.at/http://www.arbeiterkammer.at/

(Suchbegriff jeweils: Arbeitslosengeld)